Hausordnung - Primo-Levi-Gymnasium


Primo-Levi-Gymnasium

Hausordnung

Präambel

Ziel der Hausordnung ist es, das Zusammenleben aller am schulischen Leben unseres Gymnasiums beteiligten Personengruppen bzw. Personen zu regeln sowie Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände (Häuser A und B mit Schulhöfen, Sporthalle Woelckpromenade mit Außenanlagen) zu gewährleisten.

Die Hausordnung wird von den Gedanken getragen, dass
  • gemeinsame Verantwortung und Zuständigkeit für die Belange unserer Schule selbstverständlich sind,
  • Pflichten und Rechte verantwortungsbewusst wahrgenommen werden,
  • gegenseitige Achtung und Toleranz den Umgang miteinander bestimmen.
Gegenseitige Achtung und Toleranz heißt für uns, dass
  • wir niemanden wegen seines Aussehens, seiner Herkunft, seiner Kultur, seiner Religion, seines Geschlechtes, seiner sexuellen Orientierung oder Behinderung diskriminieren,
  • wir uns bemühen, jede Meinung und Äußerung zu tolerieren, es sei denn, sie verletzt einen anderen
  • wir uns als Ziel gesetzt haben, eine friedliche Atmosphäre untereinander zu schaffen und niemanden mit unserem Handeln zu demütigen,
  • wir es als unsere Aufgabe sehen, uns füreinander einzusetzen.

1. Allgemeiner Teil

Die Pflichten und Rechte der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Sorgeberechtigten sind im „Schulgesetz für Berlin vom 26. Januar 2004“ sowie in den ergänzenden Rechtsverordnungen (Ausführungsvorschriften, Rundschreiben etc.) geregelt.

Die Hausordnung präzisiert diese Regeln für die konkreten Bedingungen unseres Gymnasiums.

Verstöße gegen die Hausordnung sind deshalb auch immer Verstöße gegen die o.g. Rechtsvorschriften und werden mit angemessenen Maßnahmen geahndet.

2. Unterricht

  1. Die Schülerinnen und Schüler haben sich pünktlich vor bzw. in den Unterrichtsräumen einzufinden.
    Verspätungen und Fehlzeiten werden im digitalen Klassenbuch vermerkt.
    Sie sind verpflichtet, sich täglich am elektronischen Vertretungsplan oder über WebUntis über eventuell notwendige Änderungen ihres regulären Stundenplans zu informieren und die gegebenenfalls notwendigen Arbeitsmaterialien mitzubringen.

  2. Die Schülerinnen und Schüler legen die benötigten Arbeitsmaterialien vor Unterrichtsbeginn bereit.

  3. Mobiltelefone sind während des Unterrichts grundsätzlich auszuschalten, dürfen aber nach Aufforderung durch die Lehrkraft genutzt werden.

  4. Die Lehrerinnen und Lehrer beginnen und beenden den Unterricht entsprechend des gültigen Stunden- und Pausenplans.

  5. Die Sorgeberechtigten der Schülerinnen und Schüler melden im Krankheitsfall die Kinder bis 8 Uhr telefonisch im Sekretariat oder über den Elternzugang in Untis krank. Volljährige Schülerinnen und Schüler übernehmen diese Aufgabe selbst

  6. In den ersten 15 Minuten des ersten Blockes überprüfen die Lehrerinnen und Lehrer die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler der Lerngruppe und tragen fehlende Schülerinnen und Schüler in das digitale Klassenbuch ein. Die Sekretariate rufen die Erziehungsberechtigten der noch nicht entschuldigten Schülerinnen und Schüler bis 10 Uhr an und erfragen den Verbleib. In allen anderen Stunden werden die fehlenden Schülerinnen und Schüler am Beginn der Unterrichtsstunde erfasst und eingetragen.
    Alle Fehlzeiten müssen entschuldigt werden. Die Sorgeberechtigten bitten bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer oder bei der Tutorin bzw. beim Tutor bei minderjährigen Schülerinnen oder Schüler innerhalb von drei Schultagen um Entschuldigung bzw. legen nach Rückkehr die Entschuldigung für krankheitsbedingte Fehlzeiten vor.

  7. In der Qualifikationsphase sind persönliche Entschuldigungen maximal drei Mal im Kurshalbjahr möglich. Für weitere Entschuldigungen im Kurshalbjahr ist ein ärztliches Attest erforderlich.

    Eine generelle Attestpflicht für einen begrenzten Zeitraum durch die Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer oder durch die Tutorin bzw. den Tutor bleibt davon unbenommen.

  8. Beurlaubungen vom Unterricht aus wichtigen Gründen können nur von der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, von der Tutorin bzw. dem Tutor bzw. von der Schulleitung nach Vorlage entsprechender Anträge genehmigt werden.

3. Pausen

  1. Die im Anhang nachlesbaren Pausenzeiten sind einzuhalten.

  2. Die Pausen (20 Minuten oder 30 Minuten) dienen der Erholung bzw. bieten Zeit für das Frühstück oder Mittagessen. Die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis Klassenstufe 10) begeben sich auf die Schulhöfe bzw. in die Essenräume. Die Einnahme des Mittagessens erfolgt laut ausgehängtem Plan entweder in der ersten oder in der zweiten Essenpause.
    Während der Essenpausen ist der Aufenthalt in der Aula sowohl in Haus A als auch in Haus B vorrangig den Essenteilnehmern gestattet. Die Nutzung von elektronischen Geräten ist in den Essenpausen in den Aulen nicht gestattet.

  3. Die Unterrichts- bzw. Klassenräume werden zu Beginn dieser Pausen verlassen und von den zuständigen Lehrkräften verschlossen. Die Fluraufsicht sorgt dafür, dass möglichst keine Taschen bzw. Mappen auf den Fluren verbleiben, sondern in die Räume eingeschlossen werden, um die Fluchtwege freizuhalten.
    Volljährige Schülerinnen und Schüler können das Schulgelände während dieser Pausen verlassen. Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase, die noch nicht volljährig sind, müssen für das Verlassen des Schulgeländes die schriftliche Erlaubnis eines Sorgeberechtigten bei der Tutorin bzw. dem Tutor hinterlegen.

  4. Bei schlechtem Wetter (Regen, starkem Schneefall, Sturm) verbleiben alle Schülerinnen und Schüler während der Pausen in den Unterrichtsräumen. Bei den Klassenstufen 5 bis 10 übernehmen die Fluraufsichten und die Hofaufsichten bzw. die Fachlehrerinnen und Fachlehrer der auf die jeweilige Pause folgenden Unterrichtsstunde dann die Aufsicht in den Unterrichtsräumen.

  5. In den Pausen kann es notwendig sein, dass Klassen oder Lerngruppen zwischen den Häusern A und B bzw. zwischen A oder B und den Sportstätten wechseln müssen. Diese Wechsel müssen zügig unter Beachtung der gültigen Verkehrsregeln und durch Nutzung der durch Ampeln oder anderweitig gekennzeichneten Überwege erfolgen. Nach dem Hauswechsel verbleiben die Schülerinnen und Schüler bis zum Klingeln auf dem Hof.

4. Ordnung und Sauberkeit

  1. Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit an seinem jeweiligen Arbeitsplatz und auf dem gesamten Schulgelände verantwortlich.

  2. Die Fachlehrerinnen oder Fachlehrer bzw. die Klassenleiterinnen oder Klassenleiter gewährleisten, dass die Klassen und Kurse
    • nach der letzten Unterrichtsstunde im Raum die Stühle hochstellen,
    • alle Fenster schließen und
    • den Müll in die Abfalleimer entsorgen.

  3. Fahrräder dürfen nur an den vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Die Schule haftet nicht für Diebstähle von Fahrrädern. Das Befahren der Schulhöfe mit Fahrrädern oder motorbetriebenen Fahrzeugen ist untersagt.

  4. Beschädigung oder Beschmutzung von Schulgebäuden oder Gegenständen der Schule wird mit angemessenen Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen, Strafanzeigen und Regressforderungen geahndet. Solche Schäden sind deshalb zum eigenen Schutz vor Verdächtigungen unverzüglich zu melden.

  5. Rauchen, Genuss von Alkohol und Gebrauch von Drogen sind auf dem Schulgelände und bei allen Schulveranstaltungen mit Schülerinnen und Schülern verboten.

5. Krankheiten/Unfälle

  1. Alle Unfälle auf dem Schulgelände bzw. dem Schulweg sind unverzüglich in den Sekretariaten zu melden.

  2. Bei Erkrankungen, die während der Unterrichtszeit auftreten, muss die jeweilige Fachlehrerin oder der jeweilige Fachlehrer informiert und das jeweilige Sekretariat aufgesucht werden.

6. Sonstiges

  1. Waffen jeglicher Art sowie Imitationen von Waffen und pyrotechnische Erzeugnisse sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen verboten.

  2. Für Geld, Wertgegenstände und Kleidung übernimmt die Schule keine Haftung.

  3. Die Eingänge der Häuser A und B sowie der Sporthalle in der Woelckpromenade sind gleichzeitig Flucht- und Rettungswege und deshalb auch in den Pausen unbedingt freizuhalten.

Die Hausordnung ist lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 31.05.2023 ab dem 27.08.2023 gültig.


U. Schramm
Schulleiter

Anhang

Stunden- und Pausenzeiten (regulär) Stunden- und Pausenzeiten (verkürzt)
1. Block (1. und 2. US) 8.00 bis 9.30 Uhr 1. Block (1. und 2. US) 8.00 bis 9.00 Uhr
Pause 9.30 bis 9.50 Uhr Pause 9.00 bis 9.20 Uhr
2. Block (3. und 4. US) 9.50 bis 11.20 Uhr 2. Block (3. und 4. US) 9.20 bis 10.20 Uhr
Pause (1. Mittagspause) 11.20 bis 11.50 Uhr Pause 10.20 bis 10.30 Uhr
5. Unterrichtsstunde 11.50 bis 12.35 Uhr 5. Unterrichtsstunde 10.30 bis 11.00 Uhr
Pause * 12.35 bis 12.50 Uhr Pause (1. Mittagspause) 11.00 bis 11.30 Uhr
6. Unterrichtsstunde 12.50 bis 13.35 Uhr 6. Unterrichtsstunde 11.30 bis 12.00 Uhr
Pause (2. Mittagspause) 13.35 bis 13.55 Uhr Pause (2. Mittagspause) 12.00 bis 12.20 Uhr
3. Block (7. und 8. US) 13.55 bis 15.25 Uhr 3. Block (7. und 8. US) 12.20 bis 13.20 Uhr

* Sollte die Lerngruppe in der 5. und 6. Unterrichtsstunde eine Doppelstunde haben und kein Unterricht für die Schülerinnen und Schüler danach stattfinden, kann nach gemeinsamer Übereinkunft zwischen Lehrkraft und Lerngruppe die Pause durchgearbeitet werden. Um Störungen anderer zu vermeiden, begleitet die Lehrkraft die Lerngruppe zum Ausgang.